Prämiengutschein
Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie
Der Prämiengutschein ist ein Teil der Bildungsprämie des Bundes und kann in ausgewählten Beratungsstellen angefragt werden.
Erwerbstätige (Arbeitnehmer sowie Selbständige) können einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € erhalten, wenn das zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600€ (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden.
Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern der Antargsteller oder die Antragstellerin nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Im Gespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:
- Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz
- Selbsterklärung über den Erwerbsstatus (z.B. erwerbstätig, arbeitslos oder nicht aktiv).
Einlösung des Prämiengutscheins
Auf dem Prämiengutschein wird von der Beratungsstelle das persönliche Weiterbildungsziel sowie geeignete Weiterbildungsanbieter genannt, bei denen dann ein entsprechender Kurs gebucht werden kann.
Der Prämiengutschein muss innerhalb der Gültigkeitsfrist eingelöst werden und wird bei dem ausgewählten Weiterbildungsanbieter abgegeben. Pro Person ist ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich.