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Prämiengutschein

Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie

Der Prämiengutschein ist ein Teil der Bildungsprämie des Bundes und kann in ausgewählten Beratungsstellen angefragt werden.

Erwerbstätige (Arbeitnehmer sowie Selbständige) können einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € erhalten, wenn das zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600€ (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden.

Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
  • letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
  • ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern der Antargsteller oder die Antragstellerin nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Im Gespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:

  • Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz
  • Selbsterklärung über den Erwerbsstatus (z.B. erwerbstätig, arbeitslos oder nicht aktiv).

Einlösung des Prämiengutscheins

Auf dem Prämiengutschein wird von der Beratungsstelle das persönliche Weiterbildungsziel sowie geeignete Weiterbildungsanbieter genannt, bei denen dann ein entsprechender Kurs gebucht werden kann.

Der Prämiengutschein muss innerhalb der Gültigkeitsfrist eingelöst werden und wird bei dem ausgewählten Weiterbildungsanbieter abgegeben. Pro Person ist ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich.
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Sprechstunde Bundeswehr
Di. 22.05.2012,
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Aktuelles
Mehr Menschen als bisher - nämlich 17 Millionen Bundes- bürger - bekommen nach der Anhebung der Einkommens- grenze im Vermö- gensbildungsgesetz jetzt Geld für ihre Weiterbildung.

Mit dem Prämien- gutschein unterstützt der Staat die Finan- zierung individueller beruflicher Weiter- bildung für Erwerbs- tätige. [mehr]
Kontakt
Folgende Beratungs- stellen in Köln hel- fen den an beruf- licher Weiterbildung Interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiter und stellen den Prämiengut- schein aus:

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln

Ute Smania
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel. 0221/2022-250

Christine Vandenesch
Godesberger Allee 105-107
53175 Bonn
Tel. 0228/6047969

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Industrie- und Handelskammer
zu Köln

Unter Sachsen- hausen 10–26
50667 Köln
Brigitte Roth
Tel 0221/1640620
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Amt für Weiterbildung
VHS Köln
Agrippastraße 13
50676 Köln
Charlotte Bijerch
Tel 0221/221-23999
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Materialien
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