
Das Gesetz zur "Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufs-qualifikationen" (BQFG) trat am 1. April in Kraft.
Informationen für Beratende und Ratsuchende bietet nun die Broschüre "Neue Wege zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" und ein Flyer. Den Flyer gibt es nun in fünf Sprachen. Erstellt wurden die Materialien vom Runden Tisch des Kommunalen Bündnis für Arbeit Köln in Zusammenarbeit mit dem Projekt "Lernen vor Ort" - Aktionsfeld Demografischer Wandel.
Mit dem neuen Gesetz entsteht für Menschen mit ausländischer Berufsqualifikation ein Rechtsanspruch auf ein Bewertungsverfahren für Ausbildungs- sowie Fortbildungsberufe.
Zahlreiche zugewanderte Menschen sind Fachkräfte, Akademikerinnen und Akademiker mit einem ausländischen Berufsabschluss. Hat jemand einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss, kann er nun prüfen lassen, ob dieser mit einem deutschen Beruf gleichwertig ist. Mit dem Anerkennungsgesetz bekommen diese Fachkräfte die Möglichkeit, auch in Deutschland in diesem Beruf zu arbeiten. Letztlich geht es darum, qualifizierte Menschen mit ausländischen Abschlüssen besser in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Prüfung anhand deutscher Referenzberufe

Durch die Neuregelung wird erreicht, dass künftig für Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung stehen. Die zuständigen Stellen prüfen die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anhand der deutschen Referenzberufe. Damit wird das hohe Niveau der deutschen Abschlüsse gewährleistet. Gleichzeitig können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besser erkennen, welche Qualifikationen Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Abschlüssen haben.
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Handwerkskammer zu Köln, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Köln sind bestens gewappnet. In verschiedenen Veranstaltungen wurden die Beratenden der Bildungsberatungsstellen und Migrantenselbstorganisationen über das neue Gesetz und die daraus resultierenden Regelungen informiert. Gespannt sind die Beteiligten des Runden Tisches und der Kölner Beratungsstellen darauf, wie groß die Nachfrage nach dem Anerkennungsverfahren sein wird.