NRW-Ministerin Löhrmann: „Wir sind gemeinsam
auf dem Weg zur inklusiven Schule“
Gesprächskreis Inklusion in Düsseldorf
21.12.2010
"Auf dem Weg zum Gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen haben wir einen wichtigen Schritt getan", sagte heute Schulministerin Sylvia Löhrmann in Düsseldorf nach einem Treffen des Gesprächskreises Inklusion im Dezember 2010. "Unser Ziel ist klar: Die allgemeine Schule soll zum Regelförderort auch für Kinder mit Behinderungen werden, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt. Wir stehen am Anfang eines intensiven Prozesses. Als Gesellschaft können wir den Weg zur inklusiven Schule nur gemeinsam gehen. Dazu werden wir jetzt einen Inklusionsplan entwickeln, in dem die weiteren Umsetzungsschritte genau beschrieben werden." Erste Eckpunkte für den Inklusionsplan sollen bis zum Sommer 2011 vorliegen.
Auf Einladung von Schulministerin Löhrmann nahmen über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Schule, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft in Düsseldorf am Gesprächskreis Inklusion teil. "Ich danke allen Teilnehmenden für die engagierte Diskussion. Sie war ein guter Auftakt für den vor uns liegenden Weg zu einer inklusiven Schule", so Ministerin Löhrmann.
Bereits Mitte Dezember hatte der nordrhein-westfälische Landtag den fraktionsübergreifenden Antrag "UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen" von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Zur Entwicklung und Umsetzung des Inklusionsplans wird das Schulministerium eine Projektgruppe einrichten, die alle Aspekte dieser Querschnittsaufgabe für alle Schulformen bearbeiten soll. Die Arbeit wird wissenschaftlich begleitet. Der Transformationsprozess zur inklusiven Schule soll durch eine breite Fortbildungsinitiative unterstützt werden. Die Landesregierung wird dabei eng mit den Kommunen als Schulträgern zusammenarbeiten.
Löhrmann: "Auch die Rolle der 50 Pilotregionen mit Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung wird berücksichtigt. Um den Akteuren in den Pilotregionen frühzeitig Planungssicherheit zu gewähren, und um die Ergebnisse der Arbeit vor Ort in angemessener Weise evaluieren und bewerten zu können, wird die Pilotphase bis zu einer schulgesetzlichen Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung verlängert."
Bis es soweit ist, sollen die Bedingungen für das Gemeinsame Lernen im Rahmen des geltenden Rechts weiter verbessert werden. So sollen mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 insgesamt 188 weitere Stellen für die Integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I geschaffen werden. Löhrmann: "Insbesondere in den weiterführenden Schulen ist es erforderlich, das Gemeinsame Lernen auszubauen, um dem Wunsch vieler Eltern von Kindern mit Behinderungen nachzukommen, die eine allgemeine Schule und keine Förderschule als Unterrichtsort für ihre Kinder wünschen." Die Integrationsquote in den allgemeinen Schulen liegt in der Grundschule derzeit bei gut 23 Prozent, bei den weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I hingegen bei nur rund neun Prozent.
Ministerin Löhrmann: "Bis zu einer von uns angestrebten landesgesetzlichen Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung werden wir im Rahmen des geltenden Rechts dem Wunsch der Eltern, ihren Kindern mit Behinderung das gemeinsame Lernen mit Kindern ohne Behinderung zu ermöglichen, offensiv und soweit wie möglich Rechnung tragen. Da die Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers Gemeinsamen Unterricht einrichtet, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen, appelliere ich an alle Beteiligten vor Ort, in diesem Sinne Lösungswege zu suchen."