Förderung für Arbeitslose
Berufliche Weiterbildung wird unter bestimmten Bedingungen von den Agenturen für Arbeit finanziell unterstützt. Die Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) III. Mit dem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde am 1. Januar 2003 das Recht der beruflichen Weiterbildung geändert.
Folgende Instrumente stellen wir vor:
- Bildungsgutschein zur Förderung beruflicher Weiterbildung Arbeitsloser
- Trainingsmaßnahmen für zur Eignungsfeststellung und Kenntnisvermittlung für Arbeitslose (in Kürze)
- Projekt AQUA „Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt“