In Kleingruppen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl Anleitung im praktischen Arbeiten in unterschiedlichen Gewerken als auch schulischen Unterricht. Bei entsprechender schulischer Voraussetzung und erfolgreicher Teilnahme am Unterricht und an der Werkpraxis erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Projektende den Hauptschul- abschluss.
Der Unterricht wird von Lehrkräften der jeweiligen Kooperationsschulen erteilt, entweder nach den Lehrplänen der BUS–Klassen oder der Förderschulen. Die Werkpraxis vermitteln Werkanleiterinnen und Werkanleiter aus den jeweiligen Gewerken.
Alle Schulmüdenprojekte kooperieren mit Hauptschulen oder Förder- schulen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach ihrer Aufnahme in ein Schulmüdenprojekt Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Kooperationsschule. Im Fall eines Abbruchs des Projektes erfolgt die Wiedereingliederung in die Herkunftsschule.
Schülerinnen und Schüler können in der Regel für ein bis höchstens zwei Jahre in ein Schulmüdenprojekt aufgenommen werden, um dort ihre Schulpflicht zu erfüllen. Die Projekte sind hauptsächlich Hauptschülerinnen und Hauptschülern vorbehalten. Ausnahmen machen das Handwerkerin- nenhaus und die MotiviaWerkstattschule, die mit einer Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung kooperieren. Hier werden auch Schülerinnen und Schüler aus Gesamt- und Realschulen aufgenommen, wenn sie an einer Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs teilnehmen.
Schüler und Schülerinnen der Förderschule Lernen können sich direkt im einzigen Schulmüdenprojekt für Förderschüler Lernen (JWE Berliner Str.) anmelden.
Aufnahme in Jugendwerkstätten im letzten Schulbesuchshalbjahr
Schülerinnen und Schüler, die sich im letzten Schulbesuchshalbjahr befinden und einen „Schulmüdenantrag“ gestellt haben, können im Einzelfall durch den Besuch einer Jugendwerkeinrichtung ihre Vollzeitschulpflicht erfüllen. Sie erhalten sowohl werkpraktische Unterweisung in einem Gewerk als auch Stützunterricht.
Die Teilnahme führt nicht zur Vermittlung eines Schulabschlusses.
Diese Jugendlichen bleiben formal bis zur Vollendung ihrer Schulpflicht Schülerinnen und Schüler ihrer jeweiligen Regelschule, die zu Projektende ein Zeugnis ausstellt.