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Beratung für Arbeitnehmer/-innen

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte in NRW einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten.

Voraussetzungen und Verfahren zum Erhalt des Bildungsschecks

Bildungsscheck Logo
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können einen Bildungsscheck bei einer der Beratungsstellen erhalten, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie arbeiten NICHT im öffentlichen Dienst
  • sie sind entweder Lohn- oder Gehaltsempfänger,
  • geringfügig Beschäftigte oder Teilzeitbeschäftigte
  • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub bzw. Elternzeit oder mithelfende Familienangehörige
  • Existenzgründer(in) innerhalb der ersten fünf Jahre oder freiberuflich Tätige
  • sie haben einen Wohnsitz in NRW
  • sie haben im Jahr der Ausgabe des Bildungsschecks und im vorhergehenden Kalenderjahr an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen. Ausnahme: Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen s.u.
Wer einen Bildungsscheck erhält, muss diesen namentlich ausgestellten Scheck unterschreiben und bestätigt damit, die o.g. Voraussetzungen zu erfüllen.

Gefördert werden Zuschüsse zur Weiterbildung in Höhe von 50 % - höchstens jedoch 500 Euro pro Weiterbildung.

Beschäftigte können maximal 1 Bildungsscheck alle 2 Jahre erhalten. Ausnahme: Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen

Das neue Bildungsscheck-Verfahren seit Juni 2011 verbessert den Zugang zur beruflichen Weiterbildung vor allem für diejenigen Menschen, die nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen. Sie können jetzt jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
    Als Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen gelten:
  • Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen

  • Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten

  • befristet Beschäftigte und Zeitarbeitskräfte
  • Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind

Zu den Aufgaben der kostenlosen Bildungsberatung gehören:

  • ausführliche Beratung über die Möglichkeiten der individuellen beruflichen Weiterbildung
  • Information über geeignete Weiterbildungsangebote und -träger
  • Ausstellung des Bildungsschecks; dieser enthält die
    Bezeichnung der Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme und eine Liste mehrerer Anbieter, die diese Maßnahme anbieten.

Bildungsschecks dürfen nicht ausgestellt werden, wenn

  • es sich um eine arbeitsplatzbezogene Anpassqualifizierung handelt
    (z.B. Bedienung neuer Maschinen)
  • der Kurs nur zur Erlangung vorgeschriebener Befähigungen oder Sachkundenachweise oder dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dient
  • das Angebot vorwiegend der Erholung, Entspannung, der Unterhaltung oder privaten Haushaltsführung, der sportlichen, künstlerischen oder handwerklichen Betätigung oder Vermittlung entsprechender Fertigkeiten dient
  • das Weiterbildungsangebot gemäß bevorrechtigter gesetzlicher Regelungen gefördert werden kann (Meister-BAföG / AFBG)
  • es sich um ein Weiterbildungsangebot handelt, das nach § 79 SGBIII bereits gefördert wird
  • es sich um eine Weiterbildung in Form von Einzelunterricht (Coaching u.a.) handelt
  • die Weiterbildung nur einen Tag oder weniger dauert.
  • für ein Bildungsziel oder ein Zeritifikat mehr als ein Modul finanziert werden soll
Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wählt unter den Bildungsträgern, die auf dem Bildungsscheck vermerkt sind, selbst aus.
  • gemäß § 16 Weiterbildungsgesetz (WbG)
  • gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz (ZfU)
  • Zertifizierung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbidlung – AZWV (ISO 9000 ff, EFQM, LQW 2) oder einem System der Qualitätssicherung unterliegen.
Ansonsten muss die Beratungsfachkraft eine Beurteilung auf der Grundlage von folgenden Merkmalen treffen und über die Ausgabe eines Bildungsschecks entscheiden:

  • Referenzen (z.B. bei der Agentur für Arbeit)
  • Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Trägers
  • angemessene Teilnahmebedingungen
  • angemessene Ausstattung mit Personal und Material.
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Sprechstunde Bundeswehr
Di. 22.05.2012,
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Aktuelles
Mit dem Bildungs- scheck NRW können seit Juni 2011 auch Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gefördert werden. Ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Folgende Beratungs- stellen in Köln hel- fen Arbeitnehmern, die an der Weiter- bildung interessiert sind, weiter und stellen die Bildungschecks aus:

Amt für Weiterbildung
VHS Köln
Agrippastraße 13
50676 Köln
Charlotte Bijerch
Tel 0221/221-23999
Symbol Email senden

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Ute Smania
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel. 0221/2022-250

Silke Puchalla Köhlstraße 8
50827 Köln-Ossendorf
Tel. 0221/2022-356 3

Christine Vandenesch
Godesberger Allee 105-107
53175 Bonn
Tel. 0228/6047969


Industrie- und Handelskammer
zu Köln

Unter Sachsen- hausen 10–26
50667 Köln
Brigitte Roth
Tel 0221/1640620
Symbol Email senden
Der Bildungsscheck wird beim Bildungs- träger abgegeben. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeit- nehmer muss 50% der Kosten selbst an den Weiterbildner bezahlen.
Die andere Hälfte erhält der Bildungs- anbieter durch Vorlage des Bildungsschecks vom Land NRW.
Kontakt
Call NRW
0180/3100 118
(9 Cent/Min.)
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