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Beratung für Unternehmen

Voraussetzungen und Verfahren zum Erhalt von Bildungsschecks für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu nehmen.

Bildungsscheck im Paket – gezielte Förderung von mittleren und kleinen Unternehmen

Bildungsscheck Logo
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für Qualifizierungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Insbesondere sind dabei diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur Personengruppe mit unsicheren Arbeitsmarktchancen gehören. Ihr Anteil muss mindestens 50 Prozent betragen.
    Als Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen gelten:
  • Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen

  • Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten

  • befristet Beschäftigte und Zeitarbeitskräfte
  • Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind
Für Kleinstunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten gilt diese Auflage nicht. Um ihre Teilnahme am Bildungsscheckverfahren zu verbessern, können sie jährlich bis zu fünf Bildungsschecks für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Weitere Bildungsschecks werden nur dann vergeben, wenn Beschäftigte der oben beschriebenen Personengruppe dabei sind.

Gefördert werden 50% der Kosten für die Weiterbildung – dies sind maximal 500 Euro pro Bildungsscheck.

Das Unternehmen muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • es besitzt Arbeitsstätten in NRW, die mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben
  • es hat max. 250 versicherungspflichtig Beschäftigte
  • es verpflichtet sich, den nicht durch die Förderung des Landes NRW gedeckten Anteil der Weiterbildungskosten (50%) zu übernehmen.
Der oder die von einem Unternehmen beantragten Bildungsschecks werden für jede Mitarbeiterin oder Mitarbeiter persönlich ausgestellt.

Zu den Aufgaben der kostenlosen Bildungsberatung gehören:

  • ausführliche Beratung über die Möglichkeiten der individuellen beruflichen Weiterbildung
  • Information über geeignete Weiterbildungsangebote und -träger
  • Ausstellung des Bildungsschecks; dieser enthält die
    Bezeichnung der Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme und eine Liste mehrerer Anbieter, die diese Maßnahme anbieten.

Bildungsschecks dürfen nicht ausgestellt werden, wenn

  • es sich um eine arbeitsplatzbezogene Anpassqualifizierung handelt
    (z.B. Bedienung neuer Maschinen)
  • der Kurs nur zur Erlangung vorgeschriebener Befähigungen oder Sachkundenachweise oder dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dient
  • das Angebot vorwiegend der Erholung, Entspannung, der Unterhaltung oder privaten Haushaltsführung, der sportlichen, künstlerischen oder handwerklichen Betätigung oder Vermittlung entsprechender Fertigkeiten dient
  • das Weiterbildungsangebot gemäß bevorrechtigter gesetzlicher Regelungen gefördert werden kann (Meister-BAföG / AFBG)
  • es sich um ein Weiterbildungsangebot handelt, das nach § 79 SGBIII bereits gefördert wird
  • es sich um eine Weiterbildung in Form von Einzelunterricht (Coaching u.a.) handelt
  • Die Weiterbildung nur einen Tag oder weniger dauert.
Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wählt unter den Bildungsträgern, die auf dem Bildungsscheck vermerkt sind, selbst aus.

Die Träger von Weiterbildungsangeboten sollten eine der folgenden Anerkennungen besitzen:


  • gemäß § 16 Weiterbildungsgesetz (WbG)
  • gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz (ZfU)
  • Zertifizierung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung – AZWV (ISO 9000 ff, EFQM, LQW 2)
    oder einem System der Qualitätssicherung unterliegen.
Ansonsten muss die Beratungsfachkraft eine Beurteilung auf der Grundlage von folgenden Merkmalen treffen und über die Ausgabe eines Bildungsschecks entscheiden:

  • Referenzen (z.B. bei der Agentur für Arbeit)
  • Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Trägers
  • angemessene Teilnahmebedingungen
  • angemessene Ausstattung mit Personal und Material.
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Sprechstunde Bundeswehr
Di. 22.05.2012,
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Aktuelles
Folgende Beratungs- stellen in Köln hel- fen Unternehmen, die an der Weiter- bildung ihrer Beschäftigten interessiert sind, weiter und stellen die Bildungschecks aus:

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln

Ute Smania
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel. 0221/2022-250

Silke Puchalla Köhlstraße 8, 50827 Köln-Ossendorf
Tel. 0221/2022-356 3

Christine Vandenesch
Godesberger Allee 105-107
53175 Bonn
Tel. 0228/6047969
Symbol Email senden

Industrie- und Handelskammer
zu Köln

Unter Sachsen- hausen 10–26
50667 Köln
Brigitte Roth
Tel 0221/1640620
Symbol Email senden

Amt für Weiterbildung
VHS Köln
Agrippastraße 13
50676 Köln
Charlotte Bijerch
Tel 0221/221-23999Symbol Email senden
Der Bildungsscheck wird beim Bildungs- träger abgegeben. Das Unternehmen muss 50% der Kosten an den Weiterbildner bezahlen.
Die andere Hälfte erhält der Bildungs- anbieter durch Vorlage des Bildungsschecks vom Land NRW.
Kontakt
Call NRW
0180/3100 118
(9 Cent/Min.)
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